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   BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57   

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BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57 (https://dejure.org/1958,1703)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1958 - VII ZR 65/57 (https://dejure.org/1958,1703)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1958 - VII ZR 65/57 (https://dejure.org/1958,1703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1188
  • MDR 1958, 598
  • DB 1958, 683
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Es hat diese jedoch als unzulässig abgewiesen, weil der Hauptantrag der Beklagten auf Abweisung der Klage und der mit der bedingten Widerklage gestellte Antrag auf negative Feststellung nicht, wie vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. Mai 1956 (BGHZ 21, 13 = NJW 1956, 1478 Nr. 4) gefordert worden sei, in einem wirklichen Eventualverhältnis ständen.

    Sie steht auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1956 (BGHZ 21, 13).

  • BGH, 08.12.1954 - II ZR 162/53

    Restabgeltungsanordnung. Leistungsverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Nach Lage der Umstände liegt vielmehr die Annahme näher, daß die Beklagte angesichts der gegen Beendigung des Krieges immer flüssiger werdenden Kassenlage des Reichs (vgl. BGHZ 15, 373, 379) und in dem Bestreben, die von der Klägerin und anderen Unternehmern verauslagten Lohnzahlungen alsbald zu erstatten, reichliche Geldanforderungen stellte und vorschußweise auch erhielt.

    Die von der Revision angeführte Entscheidung des II. Zivilsenats vom 8. Dezember 1954 (BGHZ 15, 373) ergibt im entscheidenden Punkte (a.a.O. S. 380) keinen Anhalt für die Absicht einer Abkehr von der herrschenden Auslegung des § 21 UmstG.

  • LG Offenburg, 11.09.1951 - II S 35/51
    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Auch aus dem Gedanken einer zwischen dem Haupt- und dem Vorlieferanten hinsichtlich ihrer Leistungen für das Reich bestehenden Gefahrengemeinschaft hat sich die Rechtsprechung ganz überwiegend für eine enge Auslegung des § 21 UmstG ausgesprochen (BGH NJW 1951, 271 Nr. 5; OLG Stuttgart, Nebenstelle Karlsruhe NJW 1949, 555 Nr. 16; OLG Hamm NJW 1952, 266 Nr. 10).

    Die Voraussetzungen aber, unter denen das Oberlandesgericht Hamm (NJW 1952, 266) die Anwendung der Saldierungstheorie in Erwägung zieht, die Massenanfertigung in Serienherstellung, bei der die einzelne Lieferung schwer unterseheidbar in den Gesamtauftrag aufgeht, liegen hier entgegen der Auffassung der Revision nicht vor.

  • BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53

    Aufrechnung mit Rüstungsforderungen

    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Angesichts der von ihr gegenüber dem OKH übernommenen Aufgaben und der Art ihrer Durchführung müsse die Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 3, 316, 318), insbesondere nach dem einen dem vorliegenden ähnlichen Fall behandelnden Urteil des II. Zivilsenats vom 17. März 1955 - BGHZ 17, 19, 26 ff -, als eine juristisch verselbständigte Erscheinungsform des Reiches angesehen werden.
  • BGH, 30.10.1951 - I ZR 58/51

    Mittelbarer Reichsbesitz an Gesellschaften

    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Angesichts der von ihr gegenüber dem OKH übernommenen Aufgaben und der Art ihrer Durchführung müsse die Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 3, 316, 318), insbesondere nach dem einen dem vorliegenden ähnlichen Fall behandelnden Urteil des II. Zivilsenats vom 17. März 1955 - BGHZ 17, 19, 26 ff -, als eine juristisch verselbständigte Erscheinungsform des Reiches angesehen werden.
  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 17/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Auch aus dem Gedanken einer zwischen dem Haupt- und dem Vorlieferanten hinsichtlich ihrer Leistungen für das Reich bestehenden Gefahrengemeinschaft hat sich die Rechtsprechung ganz überwiegend für eine enge Auslegung des § 21 UmstG ausgesprochen (BGH NJW 1951, 271 Nr. 5; OLG Stuttgart, Nebenstelle Karlsruhe NJW 1949, 555 Nr. 16; OLG Hamm NJW 1952, 266 Nr. 10).
  • BGH, 21.05.1954 - V ZR 1/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Vielmehr würde die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache mit dem Ziel, ein von dem Berufungsgericht für erheblich erachtetes Vorbringen wieder auszuschalten, nur zu weiteren Verzögerungen führen und dem Grundsatz der Wahrheit widersprechen (ebenso BGH Urteil vom 21. Mai 1954 - V ZR 1/54 - (Nachschlagewerk Nr. 8 zu § 529 ZPO und JR 1954, 378); Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. § 529 Bem.
  • RG, 03.10.1929 - VIII 215/29

    1. Bedeutung des die negative Feststellungsklage abweisenden Urteils. 2. Zur

    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Darin wird in Abkehr von der die Zulässigkeit einer Eventualwiderklage verneinenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) ausgesprochen, daß eine bedingte Widerklage dann zulässig sei, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers nach der Widerklage in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen (BGH a.a.O. S. 17).
  • RG, 07.10.1897 - VI 147/97

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Darin wird in Abkehr von der die Zulässigkeit einer Eventualwiderklage verneinenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) ausgesprochen, daß eine bedingte Widerklage dann zulässig sei, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers nach der Widerklage in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen (BGH a.a.O. S. 17).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Dieser Voraussetzung entspricht nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum der Antrag einer Widerklage, der mit dem Hauptvortrag des Widerklägers in einem "echten" Eventualverhältnis steht (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30; BGH, Urt. v. 17. April 1958 - VII ZR 65/57, LM ZPO § 33 Nr. 1; Urt. v. 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60, LM ZPO § 33 Nr. 5; Thomas/Putzo aaO., § 33 Rdn. 14; Zöller/Vollkommer aaO., § 33 Rdn. 26; MüKo/Patzina, ZPO, § 33 Rdn. 24; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 54. Aufl., Anh. zu § 253 Rdn. 12; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 33 Rdn. 26; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 98 II 5).

    b) Die Zulässigkeit einer Eventual-Widerklage ist später auch auf den Fall erstreckt worden, daß die Entstehung des dem Eventual-Widerklageantrag zugrundeliegenden Anspruchs nicht von dem Scheitern des Widerklägers mit seinem Hauptvortrag abhängt, sondern der - nach dem Klägervortrag - unabhängig von dem Vorbringen des Widerklägers zur Klage besteht und dessen Nichtbestehen von dem Widerkläger lediglich für den Fall geltend gemacht wird, daß er mit seinem Hauptvortrag scheitert ("unechte" Eventual-Widerklage, vgl. BGH, Urt. v. 17. April 1958 - VII ZR 65/57, LM ZPO § 33 Nr. 1).

    Zu Recht weist die Revisionserwiderung darauf hin, daß der VII. Zivilsenat im Urteil vom 17. April 1958 (VII ZR 65/57, LM ZPO § 33 Nr. 1) das Erfordernis eines "echten" Eventualverhältnisses unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung vom 30. Mai 1956 verneint hat.

  • OLG Köln, 25.10.2017 - 13 U 179/15

    Rückforderung einer anlässlich der einvernehmlichen vorzeitigen Rückzahlung eines

    Die Zulässigkeit einer Eventual-Widerklage ist später auch auf den Fall erstreckt worden, dass die Entstehung des dem Eventual-Widerklageantrag zugrundeliegenden Anspruchs nicht von dem Scheitern des Widerklägers mit seinem Hauptvortrag abhängt, sondern er - nach dem Klägervortrag - unabhängig von dem Vorbringen des Widerklägers zur Klage besteht und dessen Nichtbestehen von dem Widerkläger lediglich für den Fall geltend gemacht wird, dass er mit seinem Hauptvortrag scheitert ("unechte" Eventual-Widerklage, vgl. BGH, NJW 1958, 1188 = LM § 33 ZPO Nr. 1).
  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 193/59

    Auslegung des Begriffs "beiden Parteien pflichtwidrig dient" im Tatbestand des

    Diese vom Reichsgericht stets vertretene Meinung liegt auch dem Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. April 1959 - VII ZR 65/57 - = LM § 33 Nr. 1) zugrunde.
  • OLG Nürnberg, 11.08.2000 - 6 U 1181/00

    "gentleman's agreement" als Geschäaftsgrundlage

    1) Die Hilfswiderklage ist zulässig (vgl. BGH NJW 58, 1188).
  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 1605/00

    Gezogene Nutzungen; Grundstück; Eigentum; DDR; Einigungsvertrag;

    Dies ist auch in Form einer "unechten" Eventualwiderklage möglich, in welcher der Widerklageanspruch nur für den Fall geltend gemacht wird, dass er mit seinem Hauptantrag (hier: Klagabweisung) scheitert (vgl. BGH, Urteile vom 17.04.1955 - VII ZR 65/57 - MDR 1958, 598, 599 und vom 13.05.1996 - II ZR 275/94 - BGHZ 132, 390, 397).
  • BGH, 16.03.1972 - VII ZR 273/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Teilurteils - Anforderungen an die

    Der erkennende Senat versteht seit langem das insoweit erforderliche Eventualverhältnis nicht so eng wie das Berufungsgericht in dem angefochtenen Urteil (vgl. BGH LM Nr. 1 zu § 33 ZPO = NJW 1958, 1188 mit Nachweisen aus dem Schrifttum).
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